fotoevents.ch Die andere Reise!
Sehr geehrte Kunden. Wir freuen uns, dass Sie sich für ein fotoevents.ch Reiseangebot interessieren und danken für Ihr Vertrauen. Da die Platzzahl beschränkt ist, empfehlen wir eine frühzeitige Anmeldung.
1. Vertrag
1.1. Vertragsparteien
Diese AGB regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen als Reiseteilnehmer (Teilnehmer) und der für sämtliche von fotoevents.ch veranstaltete Reisearrangements oder andere von fotoevents.ch angebotenen Leistungen.
1.2 Anwendbarkeit der Allgemeinen Vertragsbedingungen
Die AGB finden Anwendung bei allen von fotoevents.ch vermittelten Fotoreisen.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag zwischen Ihnen und fotoevents.ch kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung bei fotoevents.ch zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mitsamt der AGB für Sie und fotoevnets.ch wirksam.
2.2 Sonderwünsche
Sonderwünsche sind nur Vertragsinhalt, wenn Sie im Einverständnis von fotoevents.ch vorbehaltlos genehmigt sind.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Preise
Die Preise auf der Website von fotoevents.ch sind Richtpreise, deren Änderung sich fotevents.ch jederzeit vorbehalten (vgl. insbesondere Ziffer 5).
Um den Richtpreis möglichst moderat zu halten, werden die Kosten durch die Anzahl Teilnehmer geteilt, wobei bei jeder Fotoreise eine Mindestanzahl an Teilnehmern vorausgesetzt wird. Sinkt die Anzahl Teilnehmer untre die Mindestanzahl oder wird diese zum Vornherein nicht erreicht, wird eine neue Offerte an die angemeldeten Teilnehmer gesendet. Die Fotoreise findet nur statt, sofern alle verbleibenden Teilnehmer die neue Offerte bis spätestens 3 Wochen nach Offert erhalt akzeptieren (vgl. auch Ziff. 6.3).
Die Preise für die Reise Arrangements verstehen sich, wenn nichts anderes bei der Ausschreibung erwähnt ist, in Schweizer Franken und bei Unterkunft pro Person im Doppelzimmer.
3.2 Fälligkeit und Zahlung
Die Fälligkeit und die Zahlung des Reisepreises ergeben sich aus der Rechnung, welche nach erfolgtem Buchungsvorgang durch fotoevents.ch erfolgt.
Die Zahlung hat in jedem Fall bis spätestens 30 Tage vor Abreise, für Namibia-Reisen 60 Tage vor Abreise zu erfolgen. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, kann fotoevents.ch die Reiseleistung verweigern und die Annullation gemäss Ziff. 4.2 f geltend machen.
3.3 Kurzfristige Buchung
Buchen Sie Ihre Reise weniger als 60 Tage vor Abreise, ist der gesamte Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung fällig.
3.4 Buchungsgebühren
Buchen Sie Ihre Reise weniger als 30 Tage vor Abreise, können Rückfragen in Hotels usw. notwendig sein; allfällige Kommunikationsgebühren und Mehrkosten werden Ihnen in Rechnung gestellt.
3.5 Reiseinformation und Unterlagen
Bei mehrwöchigen Reisen wird ein Infoabend bei fotoevents.ch angeboten. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Ihnen die Dokumente nach Eingang Ihrer Zahlung des gesamten Rechnungsbetrags, vor Reisebeginn ausgehändigt oder per Mail zugestellt.
4. Sie ändern Ihre Anmeldung, Ihr Reise- Programm oder Sie können die Reise nicht antreten (Annullation)
4.1 Allgemeines
Wenn Sie eine Reise absagen (annullieren) oder eine Änderung / Umbuchung der gebuchten Reise wünschen, so müssen Sie dies fotoevents.ch persönlich oder durch eingeschriebenen Brief mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind bei Annullation an fotoevents.ch zurückzugeben.
4.2 Bearbeitungsgebühren
Durch fotoevents.ch noch nicht gebuchte Fotoreisen können vom Teilnehmer ohne Kostenfolge storniert werden. Als gebucht gilt die Reise, wenn Flüge, Unterkünfte, etc. bereits von fotoevents.ch bezahlt wurden.
Bei einer Annullierung, Änderung oder Umbuchung einer bereits gebuchten Reise werden CHF 120.- pro Auftrag als Bearbeitungsgebühr (nebst den Annullierungskosten, vgl. Ziff. 4.3) erhoben. Diese Bearbeitungsgebühren werden nicht durch eine allenfalls bestehende Annullierungs-Versicherung gedeckt.
4.3. Annullierungskosten Reisen
Neben der Bearbeitungsgebühr trägt der Teilnehmer die Kosten für die Annullierung selber, sofern er nicht:
Mindestens 14 Tage vor Reisebeginn einen zumutbaren Ersatzreisenden (vgl. Ziff. 4.4) gestellt hat, der die Reise zum vereinbarten Preis antritt.
Als Kosten für die Annullierung gelten insbesondere die von fotoevents.ch bereits bezahlten Flüge, Unterkünfte, sowie die Kosten für den Reiseleiter.
Massgebend zur Berechnung des Annullation-, Änderungsdatum ist das Eintreffen Ihrer Erklärung bei fotoevents.ch; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Arbeitstag massgebend.
4.4 Ersatzreisender
Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, können Sie eine/n Ersatzreisende/n benennen. Der Ersatzreisende muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten. Er hat zudem den besonderen Reiseerfordernissen zu genügen, und es dürfen seiner Teilnahme keine gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anforderungen entgegenstehen.
Die Bearbeitungsgebühr (Ziff. 4.2) und allfällig entstehende Mehrkosten sind durch Sie und den Ersatzreisenden zu übernehmen. Tritt ein Ersatzreisender in den Vertrag ein, so haften der Ersatzreisende und der Teilnehmer gegenüber fotoevents.ch solidarisch für die Bezahlung des Reispreises.
Benennen Sie den Ersatzreisenden zu spät oder kann er aufgrund der Reiseerfordernisse, behördlicher Anordnung, gesetzlicher Vorschriften, etc. nicht teilnehmen, so gilt Ihre Reiseabsage als Annullierung (Ziff. 4.3). und sämtliche Kosten sind vom Teilnehmer zu tragen.
Es ist Sache des Teilnehmers vom Ersatzteilnehmenden entsprechenden Ersatz des bereits bezahlten Reisepreises an fotoevents.ch zu verlangen.
4.5 Annullierungskostenversicherung
Eine Annullierungsversicherung ist in unserem Arrangement nicht eingeschlossen, diese kann z.B. kurzfristig über Ihre Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
4.6 Für sämtliche Fotoreisen ist eine Annullierungskostenversicherung obligatorisch!
Die Annullierungskostenversicherung entfällt für Teilnehmer, z.B. durch ETI-Schutzbrief (weltweit) oder durch andere Versicherung einen vollen Schutz geniessen.
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer zusätzlichen kurzfristigen Reiseversicherung. (Krankheit, Unfall, Diebstahl, Verlust). Die Kosten der Annullationsversicherung sind im Reisepreis nicht eingeschlossen.
5. Programm- und Preisänderungen
5.1 Änderungen vor Vertragsabschluss
fotoevents.ch behält sich ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen, Preise in den Prospekten und auf Preislisten vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie fotoevents.ch vor Vertragsabschluss.
5.2 Preisänderungen nach Vertragsabschluss
In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss (vgl. auch Ziff. 3.1).
Preiserhöhungen können sich insbesondere ergeben aus
a) Tarifänderungen von Transportunternehmen (einschliesslich der Treibstoffzuschläge);
b) neu eingeführte oder erhöhte Gebühren und Taxen (z. B. Abflugs Taxen, Ein- und Ausschiffungsgebühren, Eintritte, etc.);
c) starke Wechselkursänderungen oder
d) staatlich verfügte Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer) ergeben.
Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen, so können diese an Sie weiterverrechnet werden. fotoevents.ch orientiert Sie nach Möglichkeit bis spätestens drei Wochen vor Reisebeginn.
a) Tarifänderungen von Transportunternehmen (einschliesslich der Treibstoffzuschläge);
b) neu eingeführte oder erhöhte Gebühren und Taxen (z. B. Abflugs Taxen, Ein- und Ausschiffungsgebühren, Eintritte, etc.);
c) starke Wechselkursänderungen oder
d) staatlich verfügte Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer) ergeben.
Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen, so können diese an Sie weiterverrechnet werden. fotoevents.ch orientiert Sie nach Möglichkeit bis spätestens drei Wochen vor Reisebeginn.
5.3 Programmänderungen, Änderungen im Transportbereich nach Ihrer Buchung und vor Reisebeginn
fotoevents.ch behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z. B. Unterkunft. Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten, etc.) zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern. fotoevents.ch bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten.
Insbesondere haftet fotoevents.ch nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf höhere Gewalt, behördliche Massnahmen und Verspätung von Dritten, für die fotoevents.ch nicht einzustehen hat, zurückzuführen sind. fotoevents.ch orientiert Sie so rasch als möglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis.
5.4 Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss Preis oder Programmänderungen vorgenommen werden
Führt eine Programmänderung oder eine Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes zu einer erheblichen Preiserhöhung des ursprünglichen Arrangement Preises, so haben Sie das Recht, innert fünf Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag zurückzutreten.
Sie erhalten den bereits bezahlten Reisepreis unverzüglich zurückerstatten, soweit dieser fotoevents.ch noch zur Verfügung steht.
6. Absage der Fotoreise durch fotoevents.ch
6.1 Absage aus Gründen, die beim Teilnehmer liegen
fotoevents.ch ist berechtigt, eine Reise abzusagen, wenn Sie durch Ihre Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Fall zahlt fotoevents.ch Ihnen den bereits bezahlten Reisepreis zurück; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Annullierungskosten gemäss Ziff. 4.2 und weitere Schadenersatzforderungen.
6.2 Mindestteilnehmerzahl
Für alle von fotoevents.ch angebotenen Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl, die Sie bei der jeweiligen Reiseausschreibung finden. Beteiligen sich an einer Reise weniger als die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl, so kann fotoevents.ch die Reise spätestens 3 Wochen vor dem festgelegten Reisebeginn absagen.
6.3 Höhere Gewalt, Streiks, etc.
Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen), behördliche Massnahmen oder Streiks, können fotoevents.ch veranlassen, eine Reise abzusagen. In einen solchen Fall informiert Sie fotoevents.ch so schnell wie möglich.
6.4 Reiseabsagen aus anderen Gründen
fotoevents.ch ist berechtigt, die Reise aus anderen Gründen abzusagen. Sollte dieser Fall eintreten, werden Sie so rasch als möglich informiert.
6.5 Umtriebs Entschädigung an die Teilnehmer
Wenn die Reise infolge Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl (Ziffer 6.2) oder aus anderen Gründen (Ziffer 6.4) weniger als 2 Wochen vor Abreise abgesagt werden muss und Sie an keiner Ersatzreise teilnehmen, zahlen wir eine Umtriebs Entschädigung von CHF 60.- pro Person, resp. maximal CHF 120.- pro Auftrag. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.(vgl. auch Ziff. 10ff.)
7. Programmänderungen, Leistungsausfälle während der Reise
Sollte während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden (Z.B. aus Gründen oder Ereignissen der Wetterlage), die einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betrifft, vergütet Ihnen fotoevents.ch eine allfällige Differenz zwischen dem Preis der ursprünglich vereinbarten Leistungen und derjenigen der tatsächlich erbrachten Leistung, sofern letztere objektiv minderwertig sind.
8. Sie treten die Reise an, beenden Sie aber nicht
Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen der Preis für das Reisearrangement nicht rückerstattet werden. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden Ihnen zurückbezahlt, sofern sie fotoevents.ch nicht belastet werden. In dringenden Fällen (z. B. eigene Erkrankung oder eigener Unfall, schwere Erkrankung oder Tod einer nahestehenden Person) wird Ihnen die fotoevents.ch-Reiseleitung oder der Leistungsträger soweit als möglich bei der Organisation
der vorzeitigen Rückreise behilflich sein.
9. Wenn Sie etwas zu beanstanden haben
9.1 Abhilfe verlangen und Beanstandung
Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei der fotoevents.ch-Reiseleitung oder dem Leistungsträger unverzüglich diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen.
Die fotoevents.ch-Reiseleitung oder der Leistungs-Träger wird bemüht sein, innert der der Reise angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Wird innert der der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet, ist Abhilfe nicht möglich oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe von der Reiseleitung oder dem Leistungs-Träger schriftlich bestätigen. Die Reiseleitung ist verpflichtet, den Sachverhalt und Ihre Beanstandung schriftlich festzuhalten und ist jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen udgl. anzuerkennen.
9.2 Wie Sie Ihre Forderung gegenüber fotoevents.ch geltend machen
Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber fotoevents.ch geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Beanstandung innert 30 Tagen nach der Rückkehr schriftlich fotoevents.ch unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind allfällige Beweismittel beizulegen.
10. Haftung von fotoevents.ch
10.1 Allgemeines
fotoevents.ch vergütet Ihnen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen oder Ihres Mehraufwandes, soweit es der fotoevents.ch-Reiseleitung oder dem Leistungsträger nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen (Zur Höhe der Forderung sehen Sie Ziffer 10.2.4).
10.2 Haftungsbeschränkung, Haftungsausschlüsse
10.2.1 Internationale Abkommen
Enthalten Internationale Abkommen Beschränkungen der Entschädigung bei Schaden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, so kann sich fotoevents.ch oder der Leistungsträger sind auf diese berufen und haftet insoweit nur im Rahmen dieser Abkommen. Internationale Abkommen mit Haftungsbeschränkungen bestehen insbesondere im Transportwesen (wie im Luftverkehr, in der Schifffahrt auf Hoher See und im Eisenbahn-verkehr).
10.2.2 Haftungsausschlüsse
fotoevents.ch haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
a) auf Versäumnisse und Verschulden Ihrerseits vor oder während der Reise;
b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist;
c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches fotoevents.ch der Vermittler oder der Dienstleistungsträger nicht vorhersehen oder abwenden konnte. In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von fotoevents.ch ausgeschlossen.
a) auf Versäumnisse und Verschulden Ihrerseits vor oder während der Reise;
b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist;
c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches fotoevents.ch der Vermittler oder der Dienstleistungsträger nicht vorhersehen oder abwenden konnte. In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von fotoevents.ch ausgeschlossen.
10.2.3 Personenschäden, Unfälle und Erkrankungen
Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen und Erkrankung während der Reise, die die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet fotoevents.ch, sofern die Schäden durch fotoevents.ch oder seine Dienstleistungs-Träger verschuldet sind. Vorbehalten bleiben internationale Abkommen Ziff. 10.2.1 Haftet fotoevents.ch für solche Schäden nicht, haften Sie für die von fotoevents.ch vorschussweise erbrachten Leistungen.
10.2.4 Sach- und Vermögensschäden
Bei Sach- und Vermögensschäden, die aus Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von fotoevents.ch auf maximal den zweifachen Reisepreis beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden: vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationalen Abkommen. (Ziff. 10.2.1)
10.3 Veranstaltungen und Ausflüge während der Reise
Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können unter Umständen während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind. Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob Sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen.
Für von fotoevents.ch veranstaltete Ausflüge gelten die AGB fotoevents.ch ist aber nicht Ihr Vertragspartner, und Sie können sich nicht auf diese AGB berufen, wenn diese Veranstaltungen und Ausflüge von Drittunternehmen veranstaltet werden und die Reiseleitung diese lediglich vermittelt hat.
11. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
11.1 Pass und Einreisevorschriften
Im Informationsblatt zur Reise finden Sie die Angaben über Pass- und Einreisevorschriften. Diese Angaben gelten für Bürger der Schweiz. Staatsbürger anderer Staaten erkundigen sich bei beim betreffenden Konsulat über die für sie geltenden Bestimmungen.
11.2 Reisedokumente und Visa
Wenn Reisedokumente (wie Pass, ID, etc.) ausgestellt oder verlängert, oder Visa eingeholt werden müssen, sind Sie selber dafür verantwortlich. Sollte ein Reisedokument nicht erhältlich sein oder wird es zu spät ausgestellt und müssen Sie die Reise absagen, gelten die Annullierungsbestimmungen. (Ziff.4 ff.)
11.3 Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen
Die Reisenden sind selber für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits-, Zoll- und Devisenvorschriften verantwortlich. Überprüfen Sie vor der Abreise, ob Sie alle notwendigen Dokumente auf sich tragen.
11.4 Einreiseverweigerung und Rückreisekosten
fotoevents.ch macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreisekosten zu übernehmen haben. Gleichfalls weist Sie fotoevents.ch ausdrücklich auf die gesetzlichen Folgen der Einfuhr verbotener Waren hin.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und fotoevents.ch ist schweizerisches Recht anwendbar. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zug, Schweiz.
Organisation und Durchführung:
fotoevents.ch
Walter Gauch
Schulhausstrasse 4
CH-6312 Steinhausen
Tel 0041 (0)41 741 25 62
Natel 0041 (0)79 759 08 27
reisen@fotoevents.ch[link:1] [/link:1]
Gültigkeit ab 2019